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Freie Berufe

Freie Berufe

Die Option „Freier Beruf“ ist für potenzielle Existenzgründer in den letzten Jahren zunehmend interessanter geworden. Und dabei muss es sich nicht unbedingt um die als typisch ausgewiesenen Berufsgruppen wie Arzt/in, Rechtsanwalt/in, Wirtschaftsprüfer/in oder Architekt/in handeln.
Nach der Definition des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) erbringen Angehörige freier Berufe aufgrund von besonderer beruflicher Qualifikation, persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig, geistig ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Sie sind dabei wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch sowie unterrichtend und erzieherisch tätig.
Die Berufsliste umfasst also neben den als typisch eingestuften „Katalogberufen“ auch „Ähnliche Berufe“ (vergleichbar zu einem Katalogberuf) sowie „Tätigkeitsberufe“, die nach Einzelfallprüfung zu den Freien Berufen gezählt werden können. Diese Tätigkeitsberufe reichen von „A“ wie Ambulante/r Krankenpfleger/in bis „W“ wie Werbetexter/in.
In Deutschland gibt es derzeit rund eine Million selbstständige Freiberufler in vier Berufsgruppen: Heilkundler wie etwa Ärzte, Zahnmediziner und Apotheker; rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Freiberufler; Techniker wie beispielsweise Architekten und Ingenieure und schließlich die Angehörigen der Freien Kulturberufe. Alle gemeinsam beschäftigen sie über 2,9 Millionen Mitarbeiter – darunter ca. 136 Tausend Auszubildende – und erwirtschaften 9,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Darüber hinaus haben Studien des BFB ergeben, dass freiberufliche Unternehmungen seltener scheitern als andere. Rechtsformen wie die Freiberufler GmbH oder die Partnerschaftsgesellschaft ermöglichen es, in Zusammenarbeit Kräfte zu bündeln, aber dennoch die für den Freiberufler unabdingbare Eigenständigkeit zu bewahren. Weiterhin halten Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen ausreichende Optionen für Freiberufler bereit. Als besonders interessant sind dabei sicherlich zinsgünstige und langfristig tilgungsfreie Darlehen, eine umfangreiche Beratungsförderung sowie diverse Bürgschaftsprogramme, anzusehen.
Umfassende Informationen und Kontaktadressen zum Thema Gründung in Freien Berufen gibt es unter nachfolgend beschriebenen Internetadressen:

Freie Berufe und Werbung

Die meisten Freiberufler dürfen nicht durch Werbung auf ihre beruflichen Tätigkeiten aufmerksam machen. Der Bundesverband der Freien Berufe betont auf seiner Internetseite aber den Unterschied von sachlichen Informationen und Werbung. Eine sachliche Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist durchaus erlaubt. Außerdem ist in vielen Branchen Werbung im Internet zulässig. Unterschiede gibt es aber zwischen den Berufsgruppen. Das Institut für freie Berufe Nürnberg bietet auf seiner Homepage detaillierte Informationen zum Thema Werbung einzelner freier Berufe.

Die Partnerschaftsgesellschaft
Informationsbroschüre des Instituts für freie Berufe zur Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft.

Partnerschaftsgesellschaft.pdf

120 K

Gründerzeiten - Informationen zur Existenzgründung und -sicherung Nr.45 Ausgabe Nr. 45 der Zeitschrift „Gründerzeiten“, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, befasst sich mit der Thematik „Unternehmensneugründung in freien Berufen“.

gruenderzeitenNr_45_April08.pdf

136 K

 

Verband freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen

Der Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein- Westfalen e.V kümmert sich um berufsübergreifende Anliegen der Freien Berufe und vertritt dabei 38 angeschlossene Verbände und Körperschaften. Hier befinden sich auch Kontaktadressen zu den regionalen Kammern der einzelnen Berufsstände.
www.vfb-nw.de

 


 
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