

Darüber hinaus haben Studien des BFB ergeben, dass freiberufliche Unternehmungen seltener scheitern als andere. Rechtsformen wie die Freiberufler GmbH oder die Partnerschaftsgesellschaft ermöglichen es, in Zusammenarbeit Kräfte zu bündeln, aber dennoch die für den Freiberufler unabdingbare Eigenständigkeit zu bewahren. Weiterhin halten Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen ausreichende Optionen für Freiberufler bereit. Als besonders interessant sind dabei sicherlich zinsgünstige und langfristig tilgungsfreie Darlehen, eine umfangreiche Beratungsförderung sowie diverse Bürgschaftsprogramme, anzusehen.
Umfassende Informationen und Kontaktadressen zum Thema Gründung in Freien Berufen gibt es unter nachfolgend beschriebenen Internetadressen:
Die meisten Freiberufler dürfen nicht durch Werbung auf ihre beruflichen Tätigkeiten aufmerksam machen. Der Bundesverband der Freien Berufe betont auf seiner Internetseite aber den Unterschied von sachlichen Informationen und Werbung. Eine sachliche Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist durchaus erlaubt. Außerdem ist in vielen Branchen Werbung im Internet zulässig. Unterschiede gibt es aber zwischen den Berufsgruppen. Das Institut für freie Berufe Nürnberg bietet auf seiner Homepage detaillierte Informationen zum Thema Werbung einzelner freier Berufe.
Die Partnerschaftsgesellschaft
Informationsbroschüre des Instituts für freie Berufe zur Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft.
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Gründerzeiten - Informationen zur Existenzgründung und -sicherung Nr.45 Ausgabe Nr. 45 der Zeitschrift „Gründerzeiten“, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, befasst sich mit der Thematik „Unternehmensneugründung in freien Berufen“.
Der Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein- Westfalen e.V kümmert sich um berufsübergreifende Anliegen der Freien Berufe und vertritt dabei 38 angeschlossene Verbände und Körperschaften. Hier befinden sich auch Kontaktadressen zu den regionalen Kammern der einzelnen Berufsstände.
www.vfb-nw.de